Mit Inkrafttreten des „Schornsteinfegerhandwerksgesetzes“ am 29.11.2008 entfallen viele rechtliche Beschränkungen. Das eröffnet Ihnen die Möglichkeit, sich für die - weiterhin vorgeschriebenen – Kehr- und Überprüfungsarbeiten, aber auch für andere Aufgaben Ihren Schornsteinfeger im beschränkten Maße frei zu wählen
Die Vergabe der gesetzlich vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten an andere als den jeweils zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister ist bis zum 31.12.2012 an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die GeBa GmbH erfüllt in Zusammenarbeit mit der teo GmbH & Co. KG diese Voraussetzungen und berät Sie gerne!
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